Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält u. a. Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen.
Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut. Eine Maßnahme ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1. Januar 2023 bei der Lieferung und Installation solcher Anlagen.
Dem Nullsteuersatz unterliegen PV-Komponenten, die gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 UStG auf oder in der Nähe von (Privat-)Wohnungen, öffentlichen und anderen, für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzten Gebäuden installiert werden.
Die Regelung erstreckt sich auf netzgebundene Anlagen und stationäre Inselanlagen, die nach dem 01.01.2023 in Deutschland installiert/betrieben werden und umfasst:
Zum privaten Wohnbereich zählen die Wohnung selbst, Balkone, Gärten, Garagen, Gartenschuppen und Zäune, aber auch Freizeitgrundstücke wie Lauben sowie Wohnwagen und Wohnschiffe, die nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
Mehr Informationen zur Umsatzsteuerbefreiung finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.
Die Photovoltaikprodukte müssen in unserem Onlineshop autobatterienbiliger.de gekauft werden.
1. Formular auswählen (öffnet sich im Browser)
2. Ausfüllen, unterschreiben und abspeichern (Bestellnr., Bestelldatum und Adressdaten bereit halten)
3. Upload des Formulars über die nachfolgende Erstattungsanfrage für die Umsatzsteuer
Wir rechnen aufgrund des hohen Aufkommens mit einer maximalen Bearbeitungszeit von 30 Werktagen. In der Regel erhalten unsere Kunden aber die Mehrwertsteuer wesentlich früher.
Wir erstatten die Mehrwertsteuer über die genutzte Zahlungsart bei Ihrer Bestellung.